Kostenübernahme für ambulante Behandlungen
Sollten Anamnese sowie Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik in der Pädagogischen Praxis den Verdacht nahe legen, dass über die Teilleistungs- defizite hinaus "die Eingliederung des Kindes oder Jugendlichen in das soziale Umfeld gefährdet ist" (Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35a SGB VIII), werden die Eltern darüber informiert, welche weiteren Schritte unternommen werden können.
Voraussetzung für Antragstellungen auf Kostenübernahme sind in jedem Fall weitergehende kinderpsychiatrische und psychologische Untersuchungen.
Das Gutachten für eine Legastheniebehandlung, so die Bestimmungen, darf nicht vom Therapeuten selbst erstellt werden.
