Schule
In der Pädagogischen Praxis erhalten die Eltern Informationen, welche schulischen
Entlastungsmaßnahmen für Legastheniker und lese-rechtschreibschwache
Schüler gesetzlich vorgesehen sind (Bekanntmachungen des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.11.1999). In der Regel werden diese Bestimmungen auch für Kinder mit
Dyskalkulie und Rechenschwächen angewandt.
Ausdrücklich wird in den Bestimmungen übrigens darauf hingewiesen,
dass die neuen kultusministeriellen Richtlinien nicht die ambulanten
Behandlungen anerkannter Therapeuten ersetzen. Die Schule wird
vielmehr aufgefordert, eng mit entsprechenden Einrichtungen zu
kooperieren.
Deshalb wird auch vor Behandlungsbeginn Kontakt mit der Schule
aufgenommen, zudem werden die Lehrer über die Fortschritte in den Therapien
auf dem Laufenden gehalten.
Lehrkräfte, die eine Ausbildung zum Legasthenie-Therapeuten anstreben,
können, sofern keine Einwände seitens der Eltern und der Kinder bestehen,
an den Sitzungen in der Praxis teilnehmen. Sie erhalten dann entsprechende
Hospitationsnachweise.
